Vorwort
Wenn jemand in Not kommt - ruft er um Hilfe. Das ist uns allen klar. Doch wie steht es damit auf See?
Hier bin ich alleine - auf einem kleinen Boot oder einem größeren Schiff.
In weiter Ferne sehe ich ein paar Segelschiffe oder eine Fähre Ihres Weges ziehen.
Das Ufer ist nur noch eine verschwommene Linie am Horizont. Wenn es jetzt zu einem Unfall oder Notfall an Bord kommt ist das rettende Ufer auf einmal unerreichbar weit weg.
Glücklicherweise gibt es da einige technische Hilfsmittel, die mir helfen können, dass ich die Aufmerksamkeit anderer Wasserspotler auf mich ziehen kann.
Man spricht in diesem Zusammenhang von den Notsignalen auf Seeschifffahrtsstraßen, dem Küstenmeer oder der hohen See.
Die gesetzliche Historie, oder wie alles zusammenhängt.
Für das Verhalten von Fahrzeugen auf See – und das Verhalten im Seenotfall gehört natürlich auch dazu – hat die International Maritime Organisation (IMO) gültige Verkehrsregeln aufgestellt.
Die IMO ist den vereinten Nationen (UNO) angegliedert. Diese Verkehrsregeln sind ein internationales Übereinkommen, gelten weltweit und werden nicht automatisch zu einem bundesdeutschen Gesetz.
Das wurde dann aber nachgeholt und so wurden die „Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln – KVR)“ ratifiziert und zur: „Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See; vom 13. Juni 1977 (BGBl. I Seite 813)“ verabschiedet.
Diese deutsche Verordnung wurde dann in den letzten Jahren immer wieder angepasst und die Änderungen stehen dann auch jeweils im Gesetzesblatt.
Man spricht in diesem Zusammenhang immer von den Kollisionsverhütungsregeln KVR und deren Anlagen. Die KVR gelten laut § 2 im „Küstenmeer und in den Seeschifffahrtsstraßen“.
Diese Begriffe und die Definition der Gebiete wurden ebenfalls in einem weiteren internationalen Übereinkommen geregelt und dann zu deutschem Recht gemacht.
Am 14.09.94 ist das Gesetz zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 in Kraft getreten.
SOLAS ist ein weiteres Rechtswerk und regelt die u.a. die Ausrüstungspflicht für Seenotsignalmittel für die Berufsschifffahrt und für Charter- und Ausbildungsschiffe.
Es ist für jeden Schiffsführer dringend ratsam, derartiges Gerät vorrätig zu halten und mit der Handhabung vertraut zu sein.